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Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde.
Zu den Aufgaben der bis zu 16-köpfigen, ehrenamtlich besetzten Gremien unter Vorsitz des Pfarrers, gehört im Wesentlichen die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Hier wird z.B. über die Anstellung von Personal und die Erteilung von Bauaufträgen entschieden.
Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Gemeindeübergreifende Aufgaben werden im Kirchengemeindeverband wahrgenommen.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit per Mail unter pastoralbuero.geistingen-hennef-rott@erzbistum-koeln.de zukommen lassen.